Krankenkassen droht für Abwimmeln Strafe von 50.000 Euro

Künftig drohen Kassen, die den Versicherten von pleitegegangenen Krankenkassen den Zutritt verwehren oder erschweren, ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. So verlautete das Bundesgesundheitsministerium am heutigen Freitag in Berlin. Dieses Bußgeld soll sogar dann schon fällig werden, wenn Versicherte falsch beraten werden oder gar Unterlagen verlangt werden, die gar nicht nötig seien um eine Kasse zu wechseln. Vorstände sollen künftig auch persönlich in Haftung genommen werden können. Aufgenommen werden sollen diese Änderungen in das Gesetz zur Bekämpfung des Ärztemangels.
Der Entwurf befindet sich nach Angaben von Daniel Bahr, Gesundheitminister, kurz vor der Fertigstellung, die Arbeit am Referentenentwurf soll nächste Woche abgeschlossen werden – noch vor der Sommerpause im Juli soll eine erste Beratung im Kabinett stattfinden. Am 1. Januar 2012 soll das Gesetz in Kraft treten.

Hintergrund hierfür sind Klagen von Mitgliedern der vor der Schließung stehenden City BKK, wonach ihnen die Mitgliedschaft bei anderen Kassen verwehrt wurde. Gesetzliche Kassen dürfen niemanden aufgrund von Alter und Zustand abweisen.

Gefunden bei Reuters

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Politik abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.